Philosophie

Der Kern aller rechtsanwaltlichen Tätigkeit ist die Anwaltspersönlichkeit.

Wir pflegen die Tugend der Bescheidenheit: Sie stehen im Mittelpunkt und kommen zu Wort. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen, Ihre Schilderung des Sachverhalts und Ihre Sicht der Dinge. Ihre Ziele wollen wir gezielt und umfassend verwirklichen. Dass Sie von Ihrer Branche, Ihrer beruflichen und unternehmerischen Welt viel mehr verstehen als jeder Berater, ist uns Ansporn, um so aufmerksamer zuzuhören.

Wir pflegen die Tugend der Sorgfalt: Umfassende und gründliche Aufarbeitung des Sachverhalts ist der Ausgangspunkt jeder Fallbearbeitung. Dafür ist kein Weg zu weit, wenn es beispielsweise um die Beurteilung von Liegenschaften geht. Auswertung von Gesetz, Verwaltungpraxis, Rechtsprechung und wissenschaftlicher Literatur auf akademischem Niveau ist für uns in jedem Einzelfall selbstverständlich. Ein Anwaltsschriftsatz soll kein Kunstwerk, aber er muss ein solides Stück Handwerk sein.

Wir pflegen die Tugend der Friedfertigkeit: Schnelle Schüsse aus der Hüfte treffen selten ins Ziel, und Härte führt nicht immer zum gewünschten Erfolg. Stattdessen vertrauen wir auf zähes Verhandeln mit den Beteiligten, mit Behörden, vor Gericht und in Schieds- und Mediationsverfahren, auf die Kraft der Klugheit, die Autorität der Argumente und die bezwingende Wirksamkeit überzeugender Beweisführung.

Wir pflegen die Tugend der Ausdauer: Verhandlungen können viele Tage oder Wochen, gerichtliche Verfahren viele Monate oder Jahre in Anspruch nehmen. Solche Anstrengungen scheuen wir nicht. Die Verwirklichung von Interessen und Zielen, von Recht und Gerechtigkeit ist kein Sprint, sondern allemal ein Marathonlauf.

Kontakt
Rechtsanwalt
Thomas Röhner

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